Aus dem Gemeinderat

Entlastung von Familien

Wir Grüne sind der Meinung, dass Eltern keine oder verringerte Beiträge zahlen müssen, wenn die Kindergärten oder die Einrichtungen der Kindertagespflege auf Grund von Corona geschlossen sind. Da das Land bisher keine rechtlich bindende Zusage gemacht hatte, sich an der Gebührenerstattung zu beteiligen, hat die Verwaltung versucht, per Umlaufbeschluss des Gemeinderats Klarheit für die Eltern zu schaffen. Der Umlaufbeschluss sah eine Erstattung der Kosten für Januar und Februar vor. Diese Erstattung war gekoppelt mit der Feststellung, dass es keinen Rechtsanspruch für künftige Rückerstattung von Gebühren gibt. Dem konnten wir im Interesse der Eltern gemeinsam mit der SPD nicht zustimmen. Eine Entscheidung per Umlaufbeschluss war deshalb nicht möglich und das Thema Entlastung von Familien ist nun auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 23. März 2021. Dies begrüßen wir!

Die grüngeführte Landesregierung hat am 10. März ein Hilfspaket zur Entlastung von Familien beschlossen. Mit diesem Hilfspaket sichert die Landesregierung verbindlich zu, sich mit 80% an der Rückerstattung von Gebühren für Kindergärten oder Einrichtungen der Kindertagespflege für die Zeit vom 11. Januar bis 22. Februar zu beteiligen. Die Kommune übernimmt die restlichen 20 %. Das Land fordert alle Kommunen auf, die Erstattung schnellstmöglich zu veranlassen. Mehr Informationen zu dem Hilfspaket finden Sie hier: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weiteres-hilfspaket-zur-entlastung-von-familien/

Diese Entscheidung begrüßen wir ausdrücklich! Sie macht den Weg frei für die Rückerstattung der Gebühren in Forst.

Die Vorlage für die Gemeinderatssitzung spiegelt dieses Hilfspaket nicht wider. Wir werden daher den Antrag stellen, dass Eltern in Forst gemäß dem Hilfspaket des Landes die Gebühren vollständig erlassen bekommen. Da wir alle nicht wissen, wie die Corona-Pandemie sich entwickelt und künftige Schließungen von Einrichtungen der Kinderbetreuung leider nicht auszuschließen sind, beantragen wir, dass der Gemeinderat die Entscheidung anhand der dann gültigen Gegebenheiten trifft.

Für Sie im Gemeinderat

Claudia Greulich und Dr. Sybille Klenzendorf