Bis zum 30. Juni können sich Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Urabstimmung zur größten satzungsrechtlichen Reform der Partei beteiligen. Vier Initiativen liegen zur Entscheidung vor: es geht um die Bundesversammlung, die Reform der Gremien, den Bundesvorstand und das Vielfaltstatut. Zur Entscheidung steht, wie wir Anträge stellen und beraten, wie wir unsere Gremien zusammensetzen, wie wir Verantwortung übertragen und wie wir Vielfalt in unserer Partei sichtbar und wirksam machen. Informationen zu den einzelnen Themen finden sich hier: https://www.gruene.de/artikel/gruene-parteireform.