Urabstimmung zur Satzungsreform

Bis zum 30. Juni können sich Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Urabstimmung zur größten satzungsrechtlichen Reform der Partei beteiligen. Vier Initiativen liegen zur Entscheidung vor: es geht um die Bundesversammlung, die Reform der Gremien, den Bundesvorstand und das Vielfaltstatut. Zur Entscheidung steht, wie wir Anträge stellen und beraten, wie wir unsere Gremien zusammen­setzen, wie wir Verantwortung übertragen und wie wir Vielfalt in unserer Partei sichtbar und wirksam machen. Informationen zu den einzelnen Themen finden sich hier: https://www.gruene.de/artikel/gruene-parteireform.

Haushaltsrede 2026